





Willkommen
Maier-Afheldt
Steuerberater
Hölderlinstr. 1
70174 Stuttgart
Telefon 0711 18742-0
Telefax 0711 18742-99
E-Mail kanzlei(at)maier-afheldt.de
Willkommen bei Maier-Afheldt
Wir verstehen unsere Kanzlei als das Kompetenzzentrum für Ihre steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Zu unserem Selbstverständnis zählt, dass wir in allen Fragen unserer Mandanten einen unkomplizierten und ergebnisorientierten Lösungsansatz suchen und umsetzen.
Unsere langjährige Erfahrung und unser Spezialwissen im Bereich der Heilberufe dienen dabei als Grundlage.
Lernen Sie uns persönlich kennen
Für unsere Neumandanten haben wir ein kostenloses Kennenlerngespräch. In diesem Gespräch zeigen wir Ihnen gerne die Möglichkeiten einer Beratung durch uns und die damit verbundene Investition auf. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.
Wir freuen uns auf Sie.
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AKTUELLES AUS DER KANZLEI MAIER-AFHELDT
Herzlichen Glückwunsch
Wir gratulieren unseren Mitarbeitern Daniela Randhahn, Markus Schmidt und Natalie Weidner zur bestandenen Steuerfachwirt-Prüfung!
Ruhestandsplanung
Heute schon an morgen denken und auch handeln. So gestalten Sie Ihren Ruhestand. » Erfahren Sie hier mehr über die Ruhestandsplanung.
Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Ihre Masche: Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zuviel Einkommensteuer gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem unter anderem Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Sicherheitscode gemacht werden sollen.
Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.
Benachrichtigungen über Steuererstattungen werden nicht per Mail verschickt und Kontenverbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Rückerstattung von überzahlten Steuern ist zudem nicht das BZSt, sondern das jeweils zuständige Finanzamt.
